Wer festgenommen wird, hat das Recht, zu beantragen, dass ein Gericht innerhalb kurzer Frist die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs beurteilt. Das garantieren sowohl die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als auch die Schweizer Bundesverfassung (BV).

Ergibt sich daraus auch ein Anspruch auf sofortige gerichtliche Kontrolle des Freiheitsentzugs, nachdem jemand entlassen wurde? Das Bundesgericht verneint dies. Die Erste öffentlich-recht­liche Abteilung h...