Berner Bürgern wird von der Restschweiz oft unterstellt, sie seien in ihrem Verhalten und in ihrem Sprachgestus etwas langsam. Das ist offenbar kein Vorurteil, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts interpretiert werden kann (Urteil 6B_726/2011 vom 15. März 2012). Denn das Berner Zivilprozessrecht sah vor, dass die Gerichte den Fürsprecherinnen und Fürsprechern die Redezeit für ihre offenbar bedächtigen Plä­doyers bes...