Wer durch Institutionen der öffentlichen Sozialhilfe im Sozialversicherungsprozess vertreten wird, erhält keine Parteientschädigung. Wer sich hingegen durch Rechtsberatungsstellen vertreten lässt, hat Anspruch darauf. Aber: Nur wenige Kantone setzen solche Stellen ein.



Das Sozialversicherungsrecht ist ein Dschungel, in dem sich nicht nur Laien sondern gelegentlich auch Anwälte verirren können. Behörden und Versicherer verfügen über spezialisierte Rechtsdienste und ...