Inhalt
Plädoyer 5/08
06.10.2008
1 «Schwache» Adäquanz: weiterhin grosser Spielraum der kantonalen Gericht
Mit Urteil vom 27. Februar 20071 bejahte das Bundesgericht die Adäquanz grundsätzlich auch bei einer bagatellären Auffahrkollision (4 – 6 Kilometer pro Stunde). Gleichzeitig wurde auch die wegen der schwachen Adäquanz vom aargauischen Obergericht vorgenommene Kürzung um zwei Drittel bestätigt. Das...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo