1 Werkmangel

Der Kläger stürzte beim Verlassen der Liegenschaft über eine Mauer, die den Eingangsbereich des Hauses gegen die Garageneinfahrt abgrenzte. Er hatte das Haus nicht über diesen Bereich betreten und übersah bei Dunkelheit die zirka ein Meter hohe Mauer. Das Bundesgericht verneint in einem Urteil vom 15. September 20051 die Werkmangelhaftung für den privaten Liegenschaftsbesitzer. Das Gericht verlangt vom Verunfallten...