1 Unfallbegriff im Umbruch

Im Sozialversicherungsrecht wird seit Jahrzehnten dieselbe Unfalldefinition verwendet. Seit 1. Januar 2003 ist sie in Art. 4 des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankert.

Gegenwärtig wird diskutiert, ob überhaupt und falls ja unter welchen Voraussetzungen eine psychische Beeinträchtigung ohne physischen Gesundheitsschaden den Unfallbegriff erfüllt.[1] Es geht um Schock- oder Schreckereignisse. Die Praxis daz...