Übersichten über die Rechtsprechung gelten wissenschaftlich für wenig bedeutend. Mit umso grösserem Interesse und Freude konnte der Autor im Berichtsjahr feststellen, dass nunmehr auch das Bundesgericht erkannte, dass die Unkenntnis höchstrichterlicher Judikatur zur Haftung des Anwalts führen kann.1 Das Bundesgericht geht aber davon aus, dass nur die Unkenntnis der in der amtlichen Sammlung publizierten Rechtsprechung haftungsbegründend ist....