Unentgeltlicher Rechtsbeistand: Mehr Honorar

Ein unentgeltlicher Rechtsbeistand ist heute mit 160 bis 320 Franken pro Stunde zu entschädigen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden hatte für ein sozialversicherungsrechtliches Beschwerdeverfahren nur 1000 Franken zugesprochen.



Sachverhalt:


Ein Rentner der Invalidenversicherung verlangte mit einem Revisionsbegehren, dass seine halbe auf eine ganze Rente erhöht werde. Die IV-Stelle und das Verwaltungsgericht des Kan...