Am 1. Januar 2007 ist der neue Art. 25a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), «Verfügung über Realakte» , in Kraft getreten – ein «Nebenprodukt» der Totalrevision der Bundesrechtspflege. Damit ist Verwaltungsrechtsschutz künftig auch gegen Realakte möglich. Zwar können sie auch weiterhin nicht direkt angefochten werden. Art. 25 VwVG stellt nun aber ein Hilfsverfahren zur Verfügung, das die indirekte Anfechtung ermöglic...