Der Bundesrat entschied im Juli, die vom Parlament beschlossenen Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO) auf Januar 2025 in Kraft zu setzen. Grund der Verzögerung ist die neue Möglichkeit von Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz. Dazu muss der Bundesrat eine Verordnung über die technischen Voraussetzungen und den Datenschutz erlassen. Sie soll Anfang 2024 in die Vernehmlassung gehen. Mit der ZPO-Revision entfällt das Kostenrisiko für den Kläger, die Prozesskostenvorschüsse werden halbiert und die Schlichtungsbehörden erhalten mehr Kompetenzen.