Justiz
Hans-Jakob Mosimann
Entscheidbegründung
Dike, Zürich/St. Gallen 2013,
124 Seiten, Fr. 45.–

Das Urteil soll den Rechtsfrieden wiederherstellen. Das gelingt aber nur, wenn die Begründung für die Parteien – vor allem für die unterliegende – nachvollziehbar und verständlich ist. Denn sie und nicht die Oberinstanz sind die Adressaten des Urteils – so die Kernaussage des Autors.

Er erklärt, seit wann und warum Entscheide begründet werden müssen. Anschliessend beschreibt er im Hauptteil des Buchs den Aufbau eines Urteils. Dabei geht er auf jedes Detail ein, etwa darauf, dass eine zweiseitige Erwägung des Bundesgerichts mit «S. 125 f.» oder «S. 125 ff.» zitiert werden kann. Unter «Stil und Sprache» rät der Autor, kurz, klar und korrekt zu schreiben. Also ohne Schachtelsätze, substantivierte Verben, Füllwörter, Floskeln oder Phrasen – altbekannte, unter Juristen verbreitete Schreibsünden. Im Anhang sind die wichtigsten Abkürzungen und Internetadressen aufgeführt.

Bewertung: Wer Entscheide begründet, muss dieses Buch gelesen haben.     kpf