Richter blicken Kollegen über die Schultern
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Plädoyer 2/13
25.03.2013
Letzte Aktualisierung:
03.10.2013
Richter blicken Kollegen über die Schultern
Die Stiftung für die Weiterbildung der Richterinnen und Richter bietet Interessierten die Möglichkeit, während ein oder zwei Tagen einem Berufskollegen bei der Arbeit über die Schulter zu schauen. Bisher haben sich laut Stiftungs-Sprecherin Ursula Morf 36 Richterinnen und Richter dafür angemeldet. Je zur Hälfte arbeiten sie an erst- und zweitinstanzlichen Gerichten, rund ein Dri...
Richter blicken Kollegen über die Schultern
Die Stiftung für die Weiterbildung der Richterinnen und Richter bietet Interessierten die Möglichkeit, während ein oder zwei Tagen einem Berufskollegen bei der Arbeit über die Schulter zu schauen. Bisher haben sich laut Stiftungs-Sprecherin Ursula Morf 36 Richterinnen und Richter dafür angemeldet. Je zur Hälfte arbeiten sie an erst- und zweitinstanzlichen Gerichten, rund ein Drittel kommt aus der Westschweiz.
Als Nächstes werden Richterpaare gebildet, die dann den Austausch selbst organisieren. «Meist wurde der Wunsch nach einem Partner aus der gleichen Instanz und dem gleichen Rechtsgebiet geäussert», sagt Morf. Interessiert seien die Angemeldeten vor allem daran, wie andere Kantone die eidgenössischen Prozessordnungen umsetzen.
Das Austauschprogramm soll in Zukunft jedes Jahr angeboten werden, Anmeldeschluss ist jeweils Ende Januar. ch
Zweite Chance ist weniger wert
Wer bei der Masterprüfung eine gute Note erhalten will, muss auf Anhieb eine saubere und gut verfasste Arbeit abgeben. Eine zweite Version nach einer Überarbeitung darf mit einem Notenabzug sanktioniert werden. Das geht aus einem Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich hervor. (Entscheid VB.2012. 00513 vom 5. Dezember 2012). Bei einer nachgebesserten Masterarbeit ist ein Abzug im Rahmen einer ganzen Note erlaubt, da erst die formelle und inhaltliche Überarbeitung zu einer Aufwertung geführt habe.
Das Verwaltungsgericht führt im Urteil genauer aus, unter welchen Voraussetzungen Einzelnoten mit einem Rechtsmittel angefochten werden können: Wenn sie zu einer ungenügenden Gesamtqualifikation führen, kann der Rechtsweg immer beschritten werden.
Ist die Gesamtqualifikation hingegen genügend, müssen zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: Zum einen muss eine aufgebesserte Einzelnote rein rechnerisch die Gesamtqualifkation verbessern, was bei zu rundenden Ergebnissen nicht immer der Fall ist. Zum anderen muss an die Höhe der Gesamtbeurteilung eine ganz bestimmte Rechtsfolge geknüpft sein. Beispiel: Ein besseres Abschlussprädikat muss als Eintrittsbillett zu einem höheren Studiengang oder etwa zu einem Doktorat benötigt werden. rmb
Weichen für zukünftiges Studienfach am Gymi gestellt
Das Matur-Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht begeistert Maturanden mehr für Wirtschaft als für Recht: 31 Prozent der Absolventen entscheiden sich in der Folge nämlich für ein Wirtschaftsstudium und nur 18 Prozent für Jus. Dies zeigen neuste Zahlen des Bundesamtes für Statistik.
Die Schwerpunktfächer sind vertiefende Pflichtwahlfächer, die mit der Maturitätsanerkennungsverordnung von 1995 die ehemaligen Gymi-Typen ersetzten. Das Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht ist trotz allem am ehesten die Basis für ein Jus-Studium. Von keinem anderen aus entscheiden sich mehr Maturanden für ein Rechtsstudium: Von den Maturanden, die als Schwerpunktfach eine moderne Sprache wählen, beginnen nur 12 Prozent ein Jus-Studium. An dritter Stelle folgen jene, die eine Matur mit Schwerpunktfach Philosophie, Pädagogik und Psychologie ablegen (10 Prozent). Am wenigsten Interesse an den Rechtswissenschaften zeigen Maturanden mit Schwerpunkt Physik und Mathematik. ch