Verunfallte erhalten oft keine Dauerleistung der Unfallversicherung, wenn ihre unfallverursachten Beschwerden als psychisch eingeschätzt werden. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) schützt solche Leistungsverweigerungen mit seiner sogenannten Psychopraxis. Sind hingegen organische Ursachen oder Beeinträchtigungen nachgewiesen, die zum typischen Beschwerdebild des Schleudertraumas gehören, so werden in der Regel invalidisierende Auswirkungen anerkannt (Schleu...