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Plädoyer 04/2017
25.06.2017
Letzte Aktualisierung:
03.07.2017
03.07.2017
Am 21. Mai 2017 standen alle neun Solothurner Amtsgerichtspräsidenten zur Wiederwahl – und wurden wiedergewählt. Dies ist nicht weiter verwunderlich, hatten sie doch keine Konkurrenz zu fürchten. Im ersten Wahlgang dürfen gemäss dem Solothurner Gesetz über die politischen Rechte (GpR) nämlich nur bisherige AmtsgerichtsÂpräsidenten antreten. § 45 GpR Absatz 1 sieht vor: «Liegt für Stellen mit besonderen Wählbarkeitsvorausse...
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