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Plädoyer 06/2024
02.12.2024
Die Antwort lautet – wie so oft: «Es kommt darauf an.» Drei Rechtsakte der Europäischen Union erlauben die Inhaftierung von Migranten: die Dublin-III-Verordnung (während des Dublin-Verfahrens), die Aufnahmerichtlinie (während des regulären Asylverfahrens) und die Rückführungsrichtlinie (während des Rückführungsverfahrens). Der erste und der dritte sind wegen der Schengen- und Dublin-Assoziierung auch ...
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