Die Pensionskasse des Schweize­rischen Anwaltsverbands (PK SAV) ver­zinst die Altersgutha­ben ihrer Versicherten für das Jahr 2015 mit 3 Prozent. 

Grund: «Gute Anlageresultate und ein erfreulicher Risikoverlauf». Die dreiprozentige Verzin­sung gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie für das Überobligatorium. 

Weniger erfreulich ist der Ertrag für die Versicherten der Vorsorgestiftung des Zürcher Anwaltsverbands. Die Swiss Life ver­zinste die Guthaben letztes Jahr nur mit 1,75 Prozent – also dem gesetz­lichen Mindestzins im Bereich des BVG.