Die Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) hat die Altersguthaben der Versicherten im letzten Jahr mit 3 Prozent verzinst. Das gilt für die obligatorischen wie die überobligatorischen Alterskapitalien. Der Deckungsgrad belief sich Ende 2015 auf 107,5 Prozent. Dies geht aus dem Jahresbericht der Kasse hervor.

Mit weit weniger mussten sich die Versicherten in der Vorsorgeeinrichtung des Zürcher Anwaltsverbandes zufrieden geben: Sie erhielten Zinsgutschriften von lediglich 1,75 Prozent. Der Deckungsbetrag betrug Ende Jahr 101 Prozent. Diese Pensionskasse wird von der Swiss Life verwaltet, die Pen­sionskasse des SAV von der Mobiliar.