Die Rechtsprechung zum neuen Scheidungsrecht hat zur Konsequenz, dass die Ehe in ihrem materiellen Kerngehalt bereits auf den Zeitpunkt der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts beendet wird. Diese Aufhebung des gemeinsamen Haushalts kann jeder Ehegatte aber ohne weiteres jederzeit verlangen. Damit verliert die vierjährige Trennungsfrist jede Bedeutung. Sie sollte deshalb abgeschafft werden.



Das Wechselspiel zwischen Recht und gesellschaftlicher Wirklichkeit und deren gegens...