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Plädoyer 5/02
11.10.2002
Letzte Aktualisierung:
11.04.2025
11.04.2025
Kein Prozessende bei Rückzug einer Klage
Zieht von zwei auf Scheidung klagenden Parteien die eine ihre Klage zurück, so ist die verbleibende Klage materiell zu prüfen.
Sachverhalt:
X klagte auf Scheidung und Erlass vorsorglicher Massnahmen, seine Gattin Y beantragte an der Verhandlung ebenfalls die Scheidung und den Erlass vorsorglicher Massnahmen. Später zog X seine Scheidungsklage zurück, worauf der Einzelrichter in Familiensachen am Bezirksgericht Horgen den Proze...
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