Das neue Scheidungsrecht ist zwei Jahre alt. Viele Grundsatzfragen mussten die erstinstanzlichen Richter entscheiden, weil der Gesetzgeber sie nicht oder unvollständig geregelt hat. Offene Fragen bleiben vor allem bezüglich des Verfahrensablaufs bei Teileinigung, bei den Kinderbelangen und im Vorsorgeausgleich.



Zudem hat das neue Recht den Gerichten mehr Aufwand beschert, weil der Gesetzgeber einige Probleme lösen wollte, die in der Praxis gar nicht bestanden. Andererseits b...