Inhalt
Plädoyer 4/08
20.08.2008
Das Bundesgericht hat seine bisherige Praxis zu Auffahrunfällen mit daraus resultierenden chronischen Nacken- und Kopfschmerzen modifiziert (BGE 134 V 109, siehe auch plädoyer 2/08, S. 67f.). Leider schafft auch der neue Entscheid bei Schleudertraumafällen keine Klarheit. Die Rechtslage wird weiterhin von konkreten Einzelfällen abhängen, was grosse Kosten und jahrelanges Prozessieren für die Versicherten bedeutet. Es ist wie es war, es bleibt wie es ist: viele Unf&a...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo