Über 50 Prozent der Zivilfälle werden in der Schweiz schon vor den Schlichtungsbehörden einvernehmlich geregelt. Unter Berücksichtigung der Entscheide und Urteilsvorschläge sind es sogar über 60 Prozent. Das geht aus ­einer aktuellen Studie von Professor Isaak Meier und Sarah Scheiwiller von der Uni Zürich hervor (ZSR 2014, S. 155). Die Untersuchung unterschied zwischen drei Modellen: den Friedensrichterämtern, der gerichts­internen Schlichtung  durch ein Mitglied des Gerichts und der Schlichtung durch ein separates Amt mit grösserem Amtskreis und mehreren Schlichtern, wie es der Kanton Bern praktiziert. Dieses Modell war am erfolgreichsten. Der Urteilsvorschlag sei eine sinnvolle Ergänzung zu den übrigen Erledigungsformen, so die Studie.