Das Strafgericht von La Chaux-de-Fonds hat im November Vater und Mutter eines fünfzehnjährigen Jugendlichen zu 40 und 30 Tagen Haft bedingt verurteilt. Die Eltern hätten nicht genügend unternommen, damit ihr Sohn zur Schule gehe, befanden die Richter. Der Jugendliche hatte ein Jahr lang die Schule geschwänzt.



Die bedingte Haftstrafe, die im Kanton Neuenburg vorher erst einmal verhängt wurde, stützt sich auf das Volksschulgesetz aus dem Jahre 1984. «Ähnliche Gesetze sind in...