Ein Wirtschaftsanwalt aus Zürich veruntreute 7,7 Millionen Franken Klientengelder. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den geständigen Angeklagten im August im vereinfachten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe. Er ist immer noch im Anwaltsregister eingetragen und bietet seine Dienste auf seiner Internetseite an.

Der Anwalt hatte die Taten Anfang 2021 gestanden. Damals war über ihn auch der Konkurs eröffnet worden. Laut Beat Gut, Präsident der Zürcher Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte, ist das Verfahren gegen den Anwalt noch pendent. Die Kommission habe erst diesen Sommer von der Staatsanwaltschaft und dem Betreibungsamt eine Meldung erhalten. In der ersten Sitzung nach den Gerichtsferien sei gegen den Anwalt ein Verfahren wegen «Verletzung von Berufsregeln» und betreffend «Entzug des Anwaltspatents» eröffnet worden.

Der Betroffene habe ­Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Laut Anwaltsgesetz melden Behörden der Aufsichts­behörde Vorfälle, welche die Berufsregeln verletzen könnten, «unverzüglich». plädoyer fragte die Staatsanwaltschaft, weshalb es über zwei Jahre bis zur Meldung dauerte. Dort hiess es, die Meldung liege «im Ermessen der fallführenden Person».