Inhalt
12.10.2022
Vergangenes Jahr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) insgesamt sieben Beschwerden gegen die Schweiz entschieden.
In einem Fall wurde die Schweiz wegen nachträglicher Verwahrung verurteilt. Der EGMR stellte eine Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und von Artikel 7 Absatz 1 der Konvention (keine Strafe ohne Gesetz) sowie von Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 (keine doppelte Verurteilung oder Bestrafung) fest.
In zwei weiteren Fällen verstiess die Schweiz gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens): Im einen Fall erklärte der EGMR eine Busse von 500 Franken für eine Bettlerin beziehungsweise die Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen für unverhältnismässig. Im andern («Ryser gegen die Schweiz») ging es um die Wehrpflichtersatzsteuer für einen leicht Behinderten, der militärdienstuntauglich erklärt wurde. Er sollte eine Ersatzabgabe entrichten, zum Zivildienst wurde er gegen seinen Wunsch nicht zugelassen. Das verstiess gegen Artikel 8 und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der EMRK.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden