Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession als Zweitrat das ergänzte Römer Statut ratifizert – mit 142 zu 2 Stimmen.

Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann gestützt auf dieses Statut künftig auch höchste Entscheidungsträger eines Staates wegen schwerer Verletzungen des Gewaltverbots persönlich zur Verantwortung ziehen – zum Beispiel wenn sie ­einen Angriffskrieg in die Wege geleitet haben.

Damit wird das in der Uno-Charta verankerte und zum ­zwingenden Völkerrecht zäh­lende Gewaltverbot auf die individualstrafrechtliche Ebene gebracht.

Neben der Einführung dieser individualstrafrechtlichen Verantwortlichkeit wird der Tat­bestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt. Unter Strafe gestellt werden Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung ­eines Angriffs, der die Uno-Charta verletzt.

Schliesslich ist laut dem Statut der Einsatz von Gift, Gas und ähnlichen Stoffen künftig auch bei nicht internationalen Konflikten strafbar (plädoyer 1/14).