Es war 1993, das Ende des Kalten Kriegs machte es möglich: In Wien versammelten sich die Staaten der Welt zu einem Uno-Menschenrechtsgipfel. Ohne Gegenstimme verabschiedeten sie die «Wiener Erklärung», in der sie ihre umfassenden menschenrechtlichen Verpflichtungen bekräftigten. Konkret formuliert wurde das Ziel der Schaffung nationaler Institutionen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte. Die Schweiz war dabei.

In Deutschland wurde ...