Falls sie richtig angewendet werden, ja. Bei Neuanstellungen aus dem Ausland ist mit der Personenfreizügigkeit die behördliche Kontrolle der Arbeitsbedingungen weggefallen. Dadurch haben sich zwei Änderungen ergeben. Erstens können Unternehmen aus den «alten» Mitgliedsländern der Europäischen Union mit ihrem Personal ohne Arbeitsbewilligungen in die Schweiz einreisen und ihre Dienste anbieten.

Besonders die Bauwirtschaft und...