Der Psychiater Frank Urbaniok plädiert dafür, dass Freiheitsstrafen nachträglich in Verwahrung umgewandelt werden können. Sein Kollege Ulrich Mielke warnt vor dieser rechtsstaatlich bedenklichen Neuerung. Eine Massnahme dürfe nicht rückwirkend ausgesprochen werden.



Zurzeit behandelt das Parlament eine Revision des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Ein zentraler Diskus- sionspunkt ist die Verwahrung. Diese Massnahme (Art. 42 und ...