«Jein. Gewisse Grundlagen ­dafür sind vorhanden. Aber ­besser wird es erst, wenn ‹der Datenschutz› in den Köpfen angekommen ist: ­Achtung vor den Menschen, ­deren Daten wir bearbeiten! Nicht im Sinne einer Warnung, sondern als Forderung, die Persönlichkeits­rechte der Bürger zu achten.»

Beat Rudin, Jurist, Daten-schutzbeauftragter, Basel-Stadt

«Die Dokumentationspflichten und ­strengeren Sanktionen sollten dazu führen, dass sich ­Organisationen laufend mit Datenschutz ­auseinandersetzen und eine Datenschutzkultur etablieren. So sollte der Datenschutz künftig besser sein.»

Joël Brigger, Jurist und Datenschutzberater, Bern

«Das neue Gesetz motiviert private Verantwortliche, ­Personendaten besser zu schützen, etwa aufgrund von neu angedrohten Bussen. Bei staatlichen ­Verantwortlichen hingegen bleibt der Datenschutz ­ungenügend, gerade auch mit Blick auf den wachsenden Überwachungsstaat.»

Martin Steiger, Rechtsanwalt, Zürich

«Für eine umfassende Informationssicherheit ist es wichtig, dass sich datenverarbeitende Firmen verpflichtet fühlen, von sich aus nach dem aktuellen Stand der Technik die Sicherheit ihrer Systeme zu verbessern.»

Carin Jahn, Juristin, Basel

«Es wird sicher Firmen ­geben, die Grenzen ­ausreizen oder testen ­wollen. Wir werden einen aufmerksamen Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ­brauchen und die ­gerichtliche Praxis abwarten müssen.»

Tek Berhe, Manager und Datenschutzverantwortlicher, Urdorf

«In der Revision sind Elemente erkennbar, die zur Erhöhung des ­Datenschutzes beitragen sollten. Doch punkto Umsetzung zweifle ich daran, dass der Schutz der persönlichen Daten  tatsächlich verbessert wird.»

Peter Rosenberg, Wirtschaftsinformatiker, Zürich