Der Ständerat hat in der Sommersession ohne Diskussion beschlossen, dass kantonale Zivil­entscheide künftig nur noch im Dispositiv eröffnet werden. Und dass sie nur schriftlich begründet werden müssen, wenn eine Partei es verlangt.

Die schriftliche Begründung des Urteils hat ein Janusgesicht. Wer hat sie nicht schon ungeduldig überblättert, um rasch zu sehen, worüber wie entschieden worden ist (Dispositiv)? Mitunter ist sie ...