Die Polizei darf in Solothurn eine Person, die ihre Familienmitglieder ernsthaft gefährdet oder bedroht, aus der gemeinsamen Wohnung weisen. Dass diese praktische Norm auf privaten Wohnraum beschränkt sein soll und durch blosses Ausziehen aus der Wohnung umgangen werden kann, war unbefriedigend. Hauseigentümer- und Mieterkreise erkannten gar eine rechtswidrige Diskriminierung von Wohnungsinhabern gegenüber Obdachlosen.



Deshalb legte der Regierungsrat dem ...