Viele Gesamtarbeitsver­träge (GAV) verpflichten die angeschlossenen Arbeitgeber seit langem, im Falle ­einer Massenentlassung mit der Gewerkschaft einen Sozialplan auszuhandeln. Manche auch bereits bei einzelnen Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen. Damit sollen die Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer gemildert werden.1 Einige dieser Regelungen enthalten detaillierte inhaltliche Anforderungen an den Sozialplan, andere überlassen die Ausges...