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Plädoyer 4/02
07.08.2002
Trotz Rente Anspruch auf Bezahltes Viagra
Wer nach einem Militärunfall eine Integritätsschadenrente erhält, verliert den Anspruch auf Erektionshilfen nicht.
Sachverhalt:
Ein 21-jähriger Mann stürzte im Militär über eine Felswand ab und leidet seither unter Blasen-, Darm- und Sexualfunktionsstörungen. Die Militärversicherung sprach ihm eine 30-prozentige Integritätsschadenrente zu und bezahlte vorerst Viagra und Caverject-Injektionen. Im Oktober 2000 stellte sie ...
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