FREIZÜGIGKEIT BIS ZUM PENSIONSALTER

Bis zum Pensionsalter können über 60-jährige Versicherte der Pensionskasse des Bundes wählen, ob sie eine Altersrente oder eine Freizügigkeitsleistung wollen.



Sachverhalt:


Der 1938 geborene S. ersuchte im Oktober 1999 die Pensionskasse des Bundes PKB um Auszahlung der Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto. Diese lehnte das Begehren ab mit der Begründung, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei zu einem Zeitpunkt er...