Sammelstiftung: Kassenwechsel gilt für alle

Wechselt eine bei einer BVG-Sammelstiftung angeschlossene Firma die Vorsorgeeinrichtung, so gilt der Wechsel für Versicherte und Rentner. Die Stiftung muss das Deckungskapital mitgeben.



Sachverhalt:


Die Spitex Basel hatte ihre Angestellten mit Anschlussvertragvom 1. Januar 1997 bei der BVG-Sammelstiftung der Rentenanstalt versichert. Sie kündigte den Anschlussvertrag per Ende 1999. Die Sammelstiftung teilte mit, nach diesem D...