Inhalt
Plädoyer 2/02
12.04.2002
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Pensionskasse: Splitting ist zwingend
Ist eine Invalidität teils auf Unfall, teils auf Krankheit zurückzuführen, muss ein Splitting der Rente durchgeführt werden.
Sachverhalt:
C. war Spetterin, stürzte bei der Arbeit und verletzte sich am Fuss. Die obligatorische Unfallversicherung sprach ihr eine Rente bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zu. Die Invalidenversicherung kam auf eine Invalidität von 69 Prozent und damit auf eine ganze Rente. Die Beamtenversic...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo