Pensionskasse: Splitting ist zwingend

Ist eine Invalidität teils auf Unfall, teils auf Krankheit zurückzuführen, muss ein Splitting der Rente durchgeführt werden.



Sachverhalt:




C. war Spetterin, stürzte bei der Arbeit und verletzte sich am Fuss. Die obligatorische Unfallversicherung sprach ihr eine Rente bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zu. Die Invalidenversicherung kam auf eine Invalidität von 69 Prozent und damit auf eine ganze Rente. Die Beamtenversic...