Einjährige Verwirkungsfrist läuft ab Revision

Bei einer Revision müssen die IV-Organe den Rentenanspruch prüfen. Entsprechend läuft die einjährige Verwirkungfrist für Rückforderungen ab diesem Datum.



Sachverhalt:


Frau R. bezog seit 1978 eine halbe Invalidenrente und erhielt 1995 eine ganze Rente ab 1994 zugesprochen, unter Einbezug von Erziehungsgutschriften. Im Dezember 1995 teilte sie der IV ihre erneute Heirat mit. Die IV-Stelle reagierte darauf nicht, sondern b...