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Plädoyer 3/02
10.06.2002
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Entschädigung für begleitetes Wohnen
Die Kosten des begleiteten Wohnens müssen von den Organen der Ergänzungsleistungen als krankheitsbedingte Kosten vergütet werden, auch wenn es um sozialpädagogische Hilfestellungen geht.
Sachverhalt:
X bezieht eine Invalidenrente und Ergänzungsleistungen als Folge einer invalidisierenden psychischen Erkrankung. Nach Klinikaufenthalten und einer Zeit in einer Sozialpsychiatrischen Wohngruppe lebt er seit 1992 in einer Wohnung und...
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