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Plädoyer 4/07
21.08.2007
1 Abgrenzung von Krankheit und Unfall
Die Abgrenzung zwischen Krankheit und Unfall im schweizerischen Sozialversicherungsrecht prägt die Leistungsgewährung in besonderem Masse.2 Deshalb steht die Abgrenzung des Unfalls von sonstigen Ereignissen, welche gesundheitliche Einbussen nach sich ziehen, im Zentrum zahlreicher Diskussionen.3
So werden etwa Schock- oder Schreckereignisse nur als Unfall anerkannt, wenn sie sich in un...
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