Das Opferhilfegesetz will den Opfern helfen, in der Gesellschaft integriert zu bleiben. Dieser Zweck wird von einer Expertenkommission torpediert: In ihrem Entwurf für eine Totalrevision wollen sie unter anderem die finanziellen Leistungen massiv kürzen.



Vor rund elfeinhalb Jahren wurde die Hilfe an Opfer von Straftaten sozusagen verstaatlicht. Das Opferhilfegesetz (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 4. Oktober 1991; SR 312.5) machte die bis dahin ...