Ja. Die Aufgabe des Richters ist es, Recht zu sprechen. Recht sprechen heisst, das politisch errungene Gesetz mit den vorbeste­henden Rechtssätzen in Einklang zu bringen – mithin das ­Gesetz auszulegen und eben zu Recht zu machen. Erst die richterliche Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ermöglicht die Überprüfung ab­strakter Gesetzesnormen auf Konsistenz mit der bisherigen Fallpraxis. In diesem Sinn steht der Richter im Zentrum des Rechts – er ist...