Der Sperrfristenschutz nach Artikel 336c OR ist im Schweizer Arbeits­recht fest verankert und allgemein bekannt. Die Bestimmung wurde ursprünglich per 1. Januar 1989 und die jüngste Änderung auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Auch wenn die einzelnen, im Gesetz definierten Tatbestände mehr oder weniger klar um­rissen sind, finden sich in der Rechts­praxis eine Vielzahl unklarer Fallkonstellationen und ungelöste Fragen.

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