Die Schweiz besitzt eine der weltweit liberalsten Regelungen der Suizidbeihilfe. Nach Art. 115 Abs. 2 StGB ist nur strafbar, wer jemandem «aus selbstsüchtigen Beweggründen» zur Selbsttötung Hilfe leistet. Suizidbeihilfe ist straflos. Dies hat dazu geführt, dass zunehmend Menschen aus dem Ausland in die Schweiz kommen, um hier Suizid zu begehen. Die Sterbehilfeorganisation Dignitas hat im Jahr 2002 55 Personen aus dem Ausland in den Tod begleitet. In den ersten...