Ein Zürcher Anwaltsbüro staunte nicht schlecht, als die eidgenössische Steuerverwaltung eine zusätzliche Rechnung von 50’000 Franken für die Mehrwertsteuer des Sekretariats schickte. Obwohl alle Anwältinnen und Anwälte des Büros schon selbstständig mit Saldosteuersätzen abrechneten. Wie konnte das sein?



Ganz einfach: Nach Artikel 21 des Mehrwertsteuergesetzes ist steuerpflichtig, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätig...