Zwangsmassnahmengerichte entscheiden auf Antrag der Staatsanwaltschaften darüber, ob jemand in Untersuchungshaft gesetzt wird. Die Gerichte beschränken sich bei ihrer Tätigkeit offenbar auf das Durchwinken der Gesuche. Darauf weist eine Untersuchung der Praxis eines der sieben Kreisgerichte im Kanton St. Gallen hin. Nora Markwalder und Janine Binswanger von der Universität St. Gallen analysierten 113 Entscheide. Das Resultat veröffentlichten die beiden Juristinnen in der Zeitschrift «Forum poenale»: Das Kreisgericht hiess 100 Prozent aller Haft­anträge gut und folgte sämtlichen Anträgen der Staatsanwaltschaften. 

Strafverteidiger Konrad Jeker aus Solothurn ist nicht erstaunt: «Das wird in anderen Gerichten der Schweiz nicht anders aussehen.» Er sieht es als Folge eines Systems, «in dem jede Instanz der anderen vertraut und sich selbst nicht verantwortlich fühlt». Der Staatsanwalt stelle ja nur den Antrag und sei selbst nicht verantwortlich für die Haft. «Antrag stellt er nur in gut geprüften Fällen, wovon auch der Haftrichter ausgeht und deshalb die Gesuche nur grob prüft.» 

Der Zürcher Anwalt Lucius Richard Blattner macht die gleichen Erfahrungen. Die Studie bestätige, was Strafrechtler schon lange wüssten: «Zwangsmassnahmengerichte sind ein reines Feigenblatt, das den Anschein einer unabhängigen Prüfung vermitteln soll.» In der Regel werde aber einfach gutgeheissen, was vorgelegt werde.