1 Strafrecht

Art. 13 und 42 aStGB [Art. 20 und 56 StGB] (Tragweite eines Privatgutachtens): Es stellte sich die Frage, ob an der bisherigen Recht-sprechung festzuhalten sei, wonach der Strafrichter bei Vorliegen eines als umfassend erscheinenden Privatgutachtens von der Einholung eines amtlichen Gutachtens absehen dürfe. Die Frage konnte in casu offen gelassen werden.1



Art. 13 aStGB [Art. 20 StGB] (Posttraumatische Belastungsstörung ...