1. Viele Strafbefehle, wenig Einsprachen

Das Strafbefehlsverfahren ist ein Massengeschäft, mit welchem die weitaus überwiegende Mehrheit der Strafverfahren erledigt wird.2 Einsprachen bilden die Ausnahme und Rückzüge derselben sind häufig. Nur ein verschwindend kleiner Teil der erlassenen Strafbefehle werden von einem Gericht beurteilt.3 Gerade bei unverteidigten Beschuldigten wirft dies Fragen auf. Eine Ver...