Bei Schlamperei keine Ergänzung der Anklage

Eine Rückweisung der Anklage zur Ergänzung ist zulässig, wenn die Untersuchungsakten ein strafbares Verhalten beweisen, die Anklage aber ungenügend formuliert ist.



Sachverhalt:




Bezirksanwaltschaft Winterthur und der Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weder haben 1997 zu einem grossen Schlag gegen die Hanfszene ausgeholt, tonnenweise Hanf und einen Haufen Geld beschlagnahmt. Wie sich im Berufungsverfahren zeigte, wurde in der ...