Telefonkontrolle des Anwalts nicht verwertbar

In einem Drogenverfahren kontrolliert die Polizei den Handyverkehr eines mutmasslichen Dealers. Sein Anwalt gibt Tipps, die nach Begünstigung klingen. Doch die Protokolle sind nicht verwertbar.



Sachverhalt:


Das Untersuchungsrichteramt Schaffhausen ermittelte 1999 gegen eine Gruppe von Personen wegen Verdachts auf Anbau, Verarbeitung und Verkauf von Drogenhanf in grossem Stil. Dabei zeichnete sie die Handygespräche von X auf,...